Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel “Peter Maffay LIVE 2020 in Kiel“ auf Facebook
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an Gewinnspielen, die von der Autohaus Kath GmbH, Schleswiger Chaussee 26, 24768 Rendsburg, T 04331 701 0, info@kath-gruppe.de (im Folgenden Autohaus Kath) organisiert werden, ist grundsätzlich kostenlos und basiert auf der Zustimmung der Teilnahmebedingungen.
Ablauf eines Gewinnspiels
Der Zeitraum zur Teilnahme setzt sich um das Gewinnspiel zusammen und wird öffentlich bekannt gegeben.
Teilnahme
- Die Teilnahme ist begrenzt auf den Zeitraum vom 11.-18.11.2019
- Die Teilnahme ist auf der Facebook-Seite von Autohaus Kath unter http://www.facebook.com/kathgruppe möglich.
- Die Teilnahme an unserem Gewinnspiel erfolgt durch das Kommentieren des Beitrages. Im Kommentar muss die Wunschbegleitung für das Konzert markiert werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich hierdurch nicht automatisch, mit dieser Person das Konzert zu besuchen.
- Die Teilnehmer sind damit einverstanden, keine illegalen Inhalte zu teilen.
Anspruchsberechtigte Teilnehmer
- Alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, sind berechtigt an dem Gewinnspiel teilnehmen.
- Die Teilnahme und die Gewinnzustellung setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus.
- Die Richtigkeit der übermittelten Informationen (z.B. Account Informationen) unterliegt ausschließlich der Verantwortung des Teilnehmers. Falsche Angaben können zum Ausschluss künftiger Gewinnspiele führen.
- Das Gewinnspiel ist auf eine Teilnahme pro Teilnehmer begrenzt. Wiederholte Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.
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Ausschluss von Gewinnspielen
- Angestellte der Autohaus Kath GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Bei Missachtung der Teilnahmebedingung behält sich Autohaus Kath das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und den Gewinn nicht auszuliefern. Ebenso kann nachträglich der Gewinn zurückgefordert werden.
- Personen, die durch verbotene Methoden oder Ähnliches sich einen Vorteil zu verschaffen versuchen, sind ebenso ausgeschlossen. Hier kann nachträglich der Gewinn zurückgefordert werden.
- Jeder, der Falschinformationen über sich selbst herausgibt, ist ebenso ausgeschlossen.
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Gewinn, Gewinnbenachrichtigung und Gewinnübergabe
- Verlost werden 2x 2 Karten für das Konzert zu Peter Maffays Jubiläums-Tour LIVE 2020 am 26. Februar 2020 in Kiel.
- Unter allen Antworten in den Kommentaren, die die vorgegebene Aufgabe erfüllt haben, werden zwei Gewinner zufällig ausgelost.
- Der Gewinner wird per Privatnachricht auf Facebook informiert, sowie im Beitrag öffentlich bekannt gegeben.
- Der Gewinn wird nur an den Gewinner oder einen gewählten Vertreter, der durch eine Vollmacht beglaubigt werden muss, übergeben. Der Gewinn ist nicht übertragbar, ein Tausch sowie die Auszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
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Beendigung des Gewinnspiels
Autohaus Kath behält sich vor, jedes Gewinnspiel ohne Vorankündigung und Nennung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere bei Gründen von Störungen und Verhinderungen des geplanten Verlaufes eines Gewinnspiels.
Datenschutz
- Die Datenschutzerklärung von Autohaus Kath finden Sie unter https://kath-gruppe.de/datenschutz.
- Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden nicht für andere Zwecke genutzt oder ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.
- Im Fall eines Gewinnes stimmt der Gewinner einer öffentlichen Bekanntgabe seines Namens auf unserer Facebook-Seite unter dem Gewinnspiel-Post zu.
Facebook Teilnahmebedingungen
- Zusätzlich zu den aufgeführten Teilnahmebedingungen zwischen Autohaus Kath und den Teilnehmern, erhebt Facebook zusätzliche Bedingungen: https://www.facebook.com/terms.php
- Hier finden Sie die Datenschutzrichtlinien von Facebook: https://www.facebook.com/privacy.
- Facebook steht in keinerlei Zusammenhang zu den Gewinnspielen und kann nicht belangt werden.
- Die ausgetauschten Daten im Zuge des Gewinnspiels werden ausschließlich von Autohaus Kath genutzt und nicht von Facebook.
Geltendes Recht
Das Gewinnspiel ist bestimmt von Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Rendsburg. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so gilt eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem ausdrücklichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle der Existenz einer Lücke in diesen Teilnahmebedingungen.