Besondere Konditionen für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Handicap

Damit auch Menschen mit Handicap auf den uneingeschränkten Spaß und den Komfort beim Fahren nicht verzichten müssen, bieten wir für viele Modelle bis zu 15% Sondernachlass für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, der einen Behinderungsgrad von mindestens 50 ausweist.

Vorraussetzungen:

  • Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis mit einem Behinderungsgrad ab 50 und den folgenden Merkzeichen: „G“ (gehbehindert), „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „H“ (hilflos), „Bl“ (blind), „B“ (ständige Begleitung) oder „Gl“ (gehörlos).
  • Wenn Sie eine Conterganschädigung oder einer im Führerschein eingetragenen Fahrhilfe aufgrund einer sonstigen Behinderung haben, sind Sie ebenfalls Rabatt berechtigt.
  • Bei geistig oder körperlich behinderten Kindern, ohne Schwerbehindertenausweis, ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Behinderung in Verbindung mit der Bestätigung einer der Frühförderstellen erforderlich.
  • Bei älteren geistig oder körperlich Behinderten ist der Schwerbehindertenausweis mit den o.g. Kriterien oder eine Bestätigung über den Besuch einer Einrichtung/Maßnahme der Behindertenhilfe nach §§ 39, 40 Bundessozialhilfegesetz erforderlich.
  • Die Mindesthaltedauer beträgt 6 Monate.
  • Sie dürfen nicht mehr als 2 Fahrzeuge pro Kalenderjahr mit Nachlass bestellen.
  • Die Fahrzeuge dürfen parallel bestellt werden
  • Diese Richtlinie gilt nur für direkt von der Volkswagen AG bezogene Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge, Geschäftsfahrzeuge der Volkswagen AG sowie Jahreswagen, die über den Belegschaftsverein vermittelt werden, sind ausgeschlossen.

Steigen Sie ein ins mobile Leben – wir beraten Sie gern.

Auf Ihr Handicap abgestimmt.

Fahrhilfen von Volkswagen.

Für Menschen mit Behinderung ist Mobilität die Basis eines eigenständigen, unabhängigen Lebens. Damit dies gelingt, genügen oft wenige Modifikationen am Fahrzeug, wie etwa der Einbau eines Handbediengeräts zum Beschleunigen und Bremsen. Volkswagen übernimmt deshalb eine Vielzahl von Montageleistungen bereits im Werk – und bietet Ihnen ein umfangreiches Angebot an bewährten Fahr- und Bedienhilfen.

Schüler- und Behindertenbeförderung

Auch für Fahrzeuge, die überwiegend in der Schüler- und Behindertenbeförderumg eingesetzt werden, können wir einen Nachlass in Höhe von 15% gewähren.

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug amtlich zugelassen und innerhalb der gesamten 6-Monatsfrist für die Schüler- und Behindertenbeförderung bei Lebenshilfe-Organisationen, Heimen, Schulen, Gemeinden etc. in Deutschland eingesetzt wird.

Private oder gewerbliche Krankentransporteure

Für Fahrzeuge, die überwiegend von einem Krankentransporteur im Rettungswesen als Rettungsfahrzeug eingesetzt werden, können wir ebenfalls einen Nachlass in  Höhe von 15% gewähren.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne direkt. Unsere Verkäufer helfen Ihnen gerne weiter!